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Eventcrew AG
Grenzstrasse 6, 8280 Kreuzlingen
CHE-236.316.080 MwSt

kontakt@eventcrew.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eventcrew AG

Stand: 01. Januar 2024



1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Eventcrew AG, Grenzstrasse 6, 8280 Kreuzlingen (nachfolgend "Eventcrew" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) über den Verleih von Personal für Events und Veranstaltungen sowie für andere Dienstleistungen.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Eventcrew und dem Kunden kommt durch die Annahme eines Angebots von Eventcrew durch den Kunden zustande. Das Angebot und die Annahme können schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.


3. Leistungen

Eventcrew verleiht Personal für Events und Veranstaltungen sowie für andersartige Dienstleistungen. Die Mitarbeiter werden von Eventcrew angestellt, versichert und bezahlt.


4. Preise

Die Preise für den Verleih von Personal durch Eventcrew sind im jeweiligen Angebot angegeben. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und zuzüglich Mehrwertsteuer.


5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Eventcrew berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5,5% pro Jahr zu berechnen.


6. Personalbuchung, Abwerbung, Übernahme

Personal, welches über Eventcrew gestellt wird, fällt ab dem ersten Einsatz beim Kunden - in das Abwerbeverbot. Der Kunde darf betreffende Person weder selbst beschäftigen, noch über Dritte bei sich arbeiten lassen, noch sich von dieser Person andere Personen vermitteln lassen. Eine geplante und abgesprochene Übernahme kann nach Absprache unter Bezahlung einer Vermittlungsgebühr erfolgen. Sie ist unter allen Umständen nur gültig in Schriftform, bestätigt durch eine unterzeichnungsberechtigte Person der Eventcrew an den Kunden. Bei Zuwiderhandlung wird der Einsatz verrechnet, als ob der/die Abgeworbene über Eventcrew gearbeitet hätte. Zudem wird eine pauschale Konventionalstrafe fällig von CHF 10'000 pro Mitarbeiter, unabhängig vom Anstellungspensum. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Vermittlungen und Empfehlungen der/des Abgeworbenen. Weiter muss dieser AGB- bzw. vertragswidrige Zustand sofort behoben werden und sämtliche Einsätze der/des Abgeworbenen müssen zwingend wieder über Eventcrew verrechnet werden. Dies ist unabhängig von der Bezahlung des Einsatzes an Eventcrew und der Konventionalstrafe. Wird der Zustand nicht behoben, nachdem Eventcrew Kenntnis davon bekommen hat, so wird pro eingesetzten Tag zusätzlich CHF 1'000 Konventionalstrafe fällig. Das Abwerbeverbot gilt 12 Monate ab dem letzten Einsatz beim Kunden.


7. Weisungsbefugnis

Die Mitarbeiter von Eventcrew werden in jedem Fall durch unsere eigene Organisation überwacht, geführt und unterstützt. Diesbezüglich besteht kein direktes Weisungsrecht gegenüber dem von uns angestellten Personal, weder vom Auftraggeber noch von Dritten.


8. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Eventcrew zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde von Eventcrew explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit Eventcrew Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.


9. Datenschutz

Eventcrew darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Eventcrew ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Eventcrew vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Eventcrew auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Eventcrew die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.


10. Änderungen

Eventcrew kann diese AGB jederzeit ändern. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website in Kraft.